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Schulleitung der Schulen Baar
Für die personelle, pädagogische, organisatorische und administrative Führung und Entwicklung der Schulen ist die Schulleitung zuständig. Sie setzt sich aus dem Rektor, drei Prorektoren und den Schulleiterinnen und Schulleitern der neun Schulen zusammen. Der Rektor steht der Schulleitung vor.
Die Schulleiter/innen sind für die Führung und Entwicklung ihrer Schule zuständig, sie unterstützen die Lehrpersonen in ihrer Professionalität, sie pflegen eine pädagogische, optimistische und unterstützende Schulhauskultur und vernetzen Schule, Eltern und Behörden.
Der Schulpräsident ist für den Vollzug der Gesetze, der Beschlüsse der kantonalen Behörden und des Gemeinderats zuständig. Er ist Vorgesetzter des Rektors und leitet die Sitzungen der Schulkommission.
Die Schulkommission wird vom Gemeinderat auf Amtsdauer gewählt. Sie ist für die Qualitätsentwicklung gemäss den Rahmenbedingungen des Bildungsrats zuständig, sie legt Schwerpunkte fest und überprüft deren Umsetzung. Sie informiert sich regelmässig über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Schulen.